Allgemeine Trainingsbedingungen 

I. AGB und Vertragsabschluss 

  1. Die nachfolgenden Trainingsbedingungen gelten für alle Verträge mit LIMIT BREAK GmbH i.G.. Die Teilnahme am Tennistraining ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Mit Vertragsabschluss werden die nachfolgenden Trainingsbedingungen anerkannt und somit Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
  2. Der Vertrag mit LIMIT BREAK GmbH i.G. kommt mit der Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Trainingsanmeldung zustande, alternativ durch die Übermittlung des Anmeldeformulars über die Webseite von LIMIT BREAK GmbH i.G.. Die AGB sowie die jeweiligen Platz- und Hallenordnungen der Tennisvereine und Tennisanlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingskunden verbindlich.

II. Tennistraining

Im Trainingsbetrieb unterscheidet LIMIT BREAK GmbH i.G. zwischen Einzelbuchungen und Saisonabonnements, die in beiden Fällen durch Einzelpersonen oder Gruppen buchbar sind. Dementsprechend gelten unterschiedliche Richtlinien für die Bereiche Terminvergabe, Trainingsausfall und Kosten. Die Trainingskosten können dem Shop der Homepage entnommen werden.

  1. Saisonabonnements 
    1. Saisonabonnements werden jeweils separat für die Sommersaison vom 02.05. bis zum 30.09. und für die Wintersaison vom 01.10. bis zum 30.04. abgeschlossen und können nicht vorzeitig gekündigt werden.
    2. Anfragen für Saisonabonnements müssen spätestens vier Wochen vor Saisonbeginn bei LIMIT BREAK GmbH i.G. eingegangen sein. 
    3. Bei Gruppentrainings entscheidet LIMIT BREAK GmbH i.G. über die Gruppeneinteilung und ggf. die Änderung der Zusammensetzung nach bestmöglicher Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Schüler, Trainer und Tennisplätze sowie der Gruppenhomogenität und Wunschtrainingspartner. Muss von der gewünschten Gruppengröße grundlegend abgewichen werden, wird LIMIT BREAK GmbH i.G. dies mit dem Trainingskunden absprechen. In einem solchen Fall werden die anteiligen Trainingskosten automatisch an die entstandene Gruppengröße angepasst.
    4. Unabhängig davon, ob der Ausfall einer Trainingseinheit durch LIMIT BREAK GmbH i.G. oder den Trainingskunden verursacht wurde, besteht aus organisatorischen Gründen kein Anspruch auf die Vereinbarung eines Nachholtermins.
    5. Sagt LIMIT BREAK GmbH i.G. eine Trainingseinheit ab, erhält der Trainingskunde eine Rückerstattung auf Wunsch sofort oder nach Saisonende. 
    6. Sagt der Trainingskunde eine Trainingseinheit ab, hat er die Möglichkeit, nach Absprache mit LIMIT BREAK GmbH i.G. seinen Trainingsplatz an einen Ersatzspieler weiterzugeben. Die gesamten Trainingskosten trägt unverändert der Trainingskunde.
    7. Bei wetterbedingtem Trainingsausfall bietet LIMIT BREAK GmbH i.G. eine Trainingsersatzleistung an. Je nach Zielgruppe besteht die Ersatzleistung in einem Athletik- und Motoriktraining, einer Taktikschulung oder mentalem Coaching. Alternativ kann LIMIT BREAK GmbH i.G. den Trainingskunden anstelle der Trainingsersatzleistung einen Nachholtermin anbieten.
  1. Einzelbuchungen 
    1. Anfragen für Einzelbuchungen können jederzeit gestellt werden. LIMIT BREAK GmbH i.G. bemüht sich um ein wöchentlich wiederkehrendes Trainingszeitfenster, garantiert dies jedoch nicht.
    2. Sagt LIMIT BREAK GmbH i.G. eine Trainingseinheit ab, hat der Trainingskunde nach seiner Wahl Anspruch auf Vereinbarung eines Nachholtermins oder Rückerstattung der Trainingskosten.
    3. Sagt der Trainingskunde eine Einzelbuchung ab, gilt folgendes: 

Bei einer Absage, die mehr als 48 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgt, bietet LIMIT BREAK GmbH i.G. drei Nachholtermine an. Kann keiner angebotenen Termine wahrgenommen werden, ist der Trainingskunde zur Zahlung der Hälfte der Trainingskosten verpflichtet. 

Bei einer Absage, die weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgt, bleibt der Trainingskunde zur Zahlung der gesamten Trainingskosten verpflichtet. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor Trainingsbeginn wird die Hälfte der Trainingskosten fällig. 

Fallen im Rahmen eines Hallentrainings Platzkosten an, sind diese immer (also ggfls. zusätzlich auch für Nachholstunden) vollständig zu begleichen. 

    1. Bei wetterbedingtem Trainingsausfall wird nach Möglichkeit ein Nachholtermin vereinbart. Kann kein adäquater Termin gefunden werden, erhält der Kunde eine Rückerstattung der Trainingskosten. 
  1. Höhere Gewalt

Kommt es zu einem Trainingsausfall aufgrund von höherer Gewalt (Pandemie, Naturkatastrophe, o.Ä.), erstattet LIMIT BREAK GmbH i.G. die Hälfte der Trainingskosten für alle aus diesem Grund ausgefallenen Trainingseinheiten.

III. Trainingsetikette und Trainingsausschluss

  1. Während der Trainingseinheiten sind die Trainingsteilnehmer zu jederzeit fairem und respektvollem Verhalten gegenüber dem Trainer und Mitspielern verpflichtet. 

Bei Absage einer Trainingseinheit oder Verspätung erfolgt so früh wie möglich eine Information an LIMIT BREAK GmbH i.G. per Anruf, WhatsApp, SMS oder E-Mail.

Auf dem Platz ist adäquate Tenniskleidung (Hosen und Röcke mit Balltaschen, geeignetes Schuhwerk, intakte Schläger) zu tragen.

  1. LIMIT BREAK GmbH i.G. behält sich vor, Trainingsteilnehmer bei Fehlverhalten nach vorhergehender Ermahnung vom Training auszuschließen. Als Fehlverhalten gelten in diesem Zusammenhang Beleidigungen, Bedrohungen und/oder körperliche Aggression gegen andere Trainingsteilnehmer, Zuschauer oder den Trainer, grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit Ball und Schläger, rassistische und/oder frauenfeindliche Äußerungen sowie eine nachhaltige Störung der Trainingseinheit, indem Anweisungen der Trainer*innen wiederholt nicht Folge geleistet wird. 

Im Fall eines Trainingsausschlusses nach dieser Regelung bleibt der Trainingskunde zur Zahlung der gesamten Trainingskosten verpflichtet.

IV. Personal Training

  1. Trainingsausfall
    1. Wird ein Trainingstermin seitens LIMIT BREAK GmbH i.G. abgesagt, wird ein Nachholtermin vereinbart. Auf Wunsch erhält der Kunde an Stelle eines Nachholtermins eine Rückerstattung seiner Kosten für den Trainingsausfall.
    1. Wird ein Trainingstermin seitens des Kunden weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, ist das volle Honorar für die Trainingseinheit zu zahlen.
  1. Aufpreisregelung für Trainingseinheiten mit mehr als 40km Entfernung vom Firmensitz (siehe Impressum)
    1. Für Anfahrten, die 40km oder weniger vom Firmensitz entfernt liegen, fällt kein Aufpreis an.
    1. Für Anfahrten, die 40km oder mehr vom Firmensitz entfernt liegen, liegt der Aufpreis ab dem 40. Kilometer bei 2,-€/km. 

V. Sportevents

  1. Absagen
    1. Werden einzelne Veranstaltungstage oder das gesamte Sportevent seitens LIMIT BREAK GmbH i.G. abgesagt, erhält der Kunde eine dem Ausfallzeitraum entsprechende Rückzahlung.
    1. Werden einzelne Veranstaltungstage seitens des Kunden abgesagt, ist eine Rückerstattung nicht möglich.
    1. Zieht der Kunde seine Teilnahme am Sportevent sieben Tage oder früher vor Veranstaltungsbeginn zurück, erhält er eine vollständige Rückerstattung seiner Kosten. Bei einer Absage, die sechs Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, ist eine Rückerstattung der Kosten nicht mehr möglich. Dem Kunden bleibt allerdings nach Rücksprache mit LIMIT BREAK GmbH i.G. die Möglichkeit, für Teilnehmerersatz zu sorgen.    

VI. Datenschutz

LIMIT BREAK GmbH i.G. speichert die bei der Trainingsanmeldung erfassten personenbezogenen Daten. Vorbehaltlich einer behördlichen oder gesetzlichen Verpflichtung hierzu erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte. LIMIT BREAK GmbH i.G. verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten. LIMIT BREAK GmbH i.G. ist berechtigt, Fotomaterial für Trainings- und Werbezwecke auch für die eigene Website oder im Rahmen von Social-Media-Aktivitäten zu nutzen. Ist der Trainingskunde damit nicht einverstanden, hat er dies schriftlich mitzuteilen.

Stand: September 2022

0
    0
    Dein Warenkorb
    Dein Warenkorb ist leerZum Shop
      Calculate Shipping