All­ge­meine Trai­nings­be­din­gun­gen 

I. AGB und Ver­trags­ab­schluss 

  1. Die nach­fol­gen­den Trai­nings­be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­träge mit LIMIT BREAK GmbH. Die Teil­nahme am Ten­nis­trai­ning ist nur mit gül­ti­gem Ver­trag mög­lich. Mit Ver­trags­ab­schluss wer­den die nach­fol­gen­den Trai­nings­be­din­gun­gen aner­kannt und somit Bestand­teil des jewei­li­gen Ver­tra­ges.
  2. Der Ver­trag mit LIMIT BREAK GmbH kommt mit der Abgabe oder Über­sen­dung der unter­zeich­ne­ten Trai­nings­an­mel­dung zustande, alter­na­tiv durch die Über­mitt­lung des Anmel­de­for­mu­lars über die Web­seite von LIMIT BREAK GmbH. Die AGB sowie die jewei­li­gen Platz- und Hal­len­ord­nun­gen der Ten­nis­ver­eine und Ten­nis­an­la­gen, auf denen das Ten­nis­trai­ning durch­ge­führt wird, sind für alle Trai­nings­kun­den ver­bind­lich.

II. Ten­nis­trai­ning

Im Trai­nings­be­trieb unter­schei­det LIMIT BREAK GmbH zwi­schen Ein­zel­bu­chun­gen und Sai­son­abon­ne­ments, die in bei­den Fäl­len durch Ein­zel­per­so­nen oder Grup­pen buch­bar sind. Dem­entspre­chend gel­ten unter­schied­li­che Richt­li­nien für die Berei­che Ter­min­ver­gabe, Trai­nings­aus­fall und Kos­ten. Die Trai­nings­kos­ten kön­nen dem Shop der Home­page ent­nom­men wer­den.

  1. Sai­son­abon­ne­ments 
    1. Sai­son­abon­ne­ments wer­den jeweils für die Som­mer­sai­son und für die Win­ter­sai­son abge­schlos­sen und kön­nen nicht vor­zei­tig gekün­digt wer­den.
    2. Anfra­gen für Sai­son­abon­ne­ments müs­sen spä­tes­tens vier Wochen vor Sai­son­be­ginn bei LIMIT BREAK GmbH ein­ge­gan­gen sein. 
    3. Bei Grup­pen­trai­nings ent­schei­det LIMIT BREAK GmbH über die Grup­pen­ein­tei­lung und ggf. die Ände­rung der Zusam­men­set­zung nach best­mög­li­cher Berück­sich­ti­gung der Ver­füg­bar­keit der Schü­ler, Trai­ner und Ten­nis­plätze sowie der Grup­pen­ho­mo­ge­ni­tät und Wunsch­trai­nings­part­ner. Muss von der gewünsch­ten Grup­pen­größe grund­le­gend abge­wi­chen wer­den, wird LIMIT BREAK GmbH dies mit dem Trai­nings­kun­den abspre­chen. In einem sol­chen Fall wer­den die antei­li­gen Trai­nings­kos­ten auto­ma­tisch an die ent­stan­dene Grup­pen­größe ange­passt.
    4. Unab­hän­gig davon, ob der Aus­fall einer Trai­nings­ein­heit durch LIMIT BREAK GmbH oder den Trai­nings­kun­den ver­ur­sacht wurde, besteht aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den kein Anspruch auf die Ver­ein­ba­rung eines Nach­hol­ter­mins.
    5. Sagt LIMIT BREAK GmbH eine Trai­nings­ein­heit ab, erhält der Trai­nings­kunde eine Rück­erstat­tung auf Wunsch sofort oder nach Sai­son­ende. 
    6. Sagt der Trai­nings­kunde eine Trai­nings­ein­heit ab, hat er die Mög­lich­keit, nach Abspra­che mit LIMIT BREAK GmbH sei­nen Trai­nings­platz an einen Ersatz­spie­ler wei­ter­zu­ge­ben. Die gesam­ten Trai­nings­kos­ten trägt unver­än­dert der Trai­nings­kunde.
    7. Bei wet­ter­be­ding­tem Trai­nings­aus­fall bie­tet LIMIT BREAK GmbH eine Trai­nings­er­satz­leis­tung an. Je nach Ziel­gruppe besteht die Ersatz­leis­tung in einem Ath­le­tik- und Moto­rik­trai­ning, einer Tak­tik­schu­lung oder men­ta­lem Coa­ching. Besteht keine Mög­lich­keit oder kein Inter­esse an der Durch­füh­rung einer Ersatz­dienst­leis­tung, erhält der Kunde eine Gut­schrift in Höhe von 50%, die er ent­we­der sofort oder zum Sai­son­ende ein­for­dern kann.
  1. Ein­zel­bu­chun­gen 
    1. Anfra­gen für Ein­zel­bu­chun­gen kön­nen jeder­zeit gestellt wer­den. LIMIT BREAK GmbH bemüht sich um ein wöchent­lich wie­der­keh­ren­des Trai­nings­zeit­fens­ter, garan­tiert dies jedoch nicht.
    2. Sagt LIMIT BREAK GmbH eine Trai­nings­ein­heit ab, hat der Trai­nings­kunde nach sei­ner Wahl Anspruch auf Ver­ein­ba­rung eines Nach­hol­ter­mins oder Rück­erstat­tung der Trai­nings­kos­ten.
    3. Sagt der Trai­nings­kunde eine Ein­zel­bu­chung ab, gilt fol­gen­des: 

Bei einer Absage, die mehr als 48 Stun­den vor Trai­nings­be­ginn erfolgt, bie­tet LIMIT BREAK GmbH drei Nach­hol­ter­mine an. Kann kei­ner der ange­bo­te­nen Ter­mine wahr­ge­nom­men wer­den, ist der Trai­nings­kunde zur Zah­lung der Hälfte der Trai­nings­kos­ten ver­pflich­tet. 

Bei einer Absage, die weni­ger als 24 Stun­den vor Trai­nings­be­ginn erfolgt, bleibt der Trai­nings­kunde zur Zah­lung der gesam­ten Trai­nings­kos­ten ver­pflich­tet. Erfolgt die Absage weni­ger als 48 Stun­den vor Trai­nings­be­ginn wird die Hälfte der Trai­nings­kos­ten fäl­lig. 

Fal­len im Rah­men eines Hal­len­trai­nings Platz­kos­ten an, sind diese immer (also ggfls. zusätz­lich auch für Nach­hol­stun­den) voll­stän­dig zu beglei­chen. 

    1. Bei wet­ter­be­ding­tem Trai­nings­aus­fall wird nach Mög­lich­keit ein Nach­hol­ter­min ver­ein­bart. Kann kein adäqua­ter Ter­min gefun­den wer­den, erhält der Kunde eine Rück­erstat­tung der Trai­nings­kos­ten. 
  1. Höhere Gewalt

Kommt es zu einem Trai­nings­aus­fall auf­grund von höhe­rer Gewalt (Pan­de­mie, Natur­ka­ta­stro­phe, o.Ä.), erstat­tet LIMIT BREAK GmbH die Hälfte der Trai­nings­kos­ten für alle aus die­sem Grund aus­ge­fal­le­nen Trai­nings­ein­hei­ten.

III. Trai­nings­eti­kette und Trai­nings­aus­schluss

  1. Wäh­rend der Trai­nings­ein­hei­ten sind die Trai­nings­teil­neh­mer zu jeder­zeit fai­rem und respekt­vol­lem Ver­hal­ten gegen­über dem Trai­ner und Mit­spie­lern ver­pflich­tet. 

Bei Absage einer Trai­nings­ein­heit oder Ver­spä­tung erfolgt so früh wie mög­lich eine Infor­ma­tion an LIMIT BREAK GmbH per Anruf, Whats­App, SMS oder E‑Mail.

Auf dem Platz ist adäquate Ten­nis­klei­dung (Hosen und Röcke mit Ball­ta­schen, geeig­ne­tes Schuh­werk, intakte Schlä­ger) zu tra­gen.

  1. LIMIT BREAK GmbH behält sich vor, Trai­nings­teil­neh­mer bei Fehl­ver­hal­ten nach vor­her­ge­hen­der Ermah­nung vom Trai­ning aus­zu­schlie­ßen. Als Fehl­ver­hal­ten gel­ten in die­sem Zusam­men­hang Belei­di­gun­gen, Bedro­hun­gen und/oder kör­per­li­che Aggres­sion gegen andere Trai­nings­teil­neh­mer, Zuschauer oder den Trai­ner, grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten im Umgang mit Ball und Schlä­ger, ras­sis­ti­sche und/oder frau­en­feind­li­che Äuße­run­gen sowie eine nach­hal­tige Stö­rung der Trai­nings­ein­heit, indem Anwei­sun­gen der Trainer*innen wie­der­holt nicht Folge geleis­tet wird. 

Im Fall eines Trai­nings­aus­schlus­ses nach die­ser Rege­lung bleibt der Trai­nings­kunde zur Zah­lung der gesam­ten Trai­nings­kos­ten ver­pflich­tet.

IV. Per­so­nal Trai­ning

  1. Trai­nings­aus­fall
    1. Wird ein Trai­nings­ter­min sei­tens LIMIT BREAK GmbH abge­sagt, wird ein Nach­hol­ter­min ver­ein­bart. Auf Wunsch erhält der Kunde an Stelle eines Nach­hol­ter­mins eine Rück­erstat­tung sei­ner Kos­ten für den Trai­nings­aus­fall.
    1. Wird ein Trai­nings­ter­min sei­tens des Kun­den weni­ger als 24 Stun­den vor Trai­nings­be­ginn abge­sagt, ist das volle Hono­rar für die Trai­nings­ein­heit zu zah­len.
  1. Auf­preis­re­ge­lung für Trai­nings­ein­hei­ten mit mehr als 40km Ent­fer­nung vom Fir­men­sitz (siehe Impres­sum)
    1. Für Anfahr­ten, die 40km oder weni­ger vom Fir­men­sitz ent­fernt lie­gen, fällt kein Auf­preis an.
    1. Für Anfahr­ten, die 40km oder mehr vom Fir­men­sitz ent­fernt lie­gen, liegt der Auf­preis ab dem 40. Kilo­me­ter bei 2,-€/km. 

V. Sport­events

  1. Absa­gen
    1. Wer­den ein­zelne Ver­an­stal­tungs­tage oder das gesamte Sport­event sei­tens LIMIT BREAK GmbH abge­sagt, erhält der Kunde eine dem Aus­fall­zeit­raum ent­spre­chende Rück­zah­lung.
    1. Wer­den ein­zelne Ver­an­stal­tungs­tage sei­tens des Kun­den abge­sagt, ist eine Rück­erstat­tung nicht mög­lich.
    1. Zieht der Kunde seine Teil­nahme am Sport­event sie­ben Tage oder frü­her vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn zurück, erhält er eine voll­stän­dige Rück­erstat­tung sei­ner Kos­ten. Bei einer Absage, die sechs Tage oder weni­ger vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn erfolgt, ist eine Rück­erstat­tung der Kos­ten nicht mehr mög­lich. Dem Kun­den bleibt aller­dings nach Rück­spra­che mit LIMIT BREAK GmbH die Mög­lich­keit, für Teil­neh­me­r­er­satz zu sor­gen.    

VI. Daten­schutz

LIMIT BREAK GmbH spei­chert die bei der Trai­nings­an­mel­dung erfass­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Vor­be­halt­lich einer behörd­li­chen oder gesetz­li­chen Ver­pflich­tung hierzu erfolgt keine Wei­ter­gabe die­ser Daten an Dritte. LIMIT BREAK GmbH ver­pflich­tet sich, die erho­be­nen Daten nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zu ver­wal­ten. LIMIT BREAK GmbH ist berech­tigt, Foto­ma­te­rial für Trai­nings- und Wer­be­zwe­cke auch für die eigene Web­site oder im Rah­men von Social-Media-Akti­vi­tä­ten zu nut­zen. Ist der Trai­nings­kunde damit nicht ein­ver­stan­den, hat er dies schrift­lich mit­zu­tei­len.

Stand: Januar 2025

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